Befähigte Personen & Bediener: Schulungen, Seminare & Weiterbildungen

Ob du Leitern, Gerüste und Regalanlagen als befähigte Person prüfen oder Gabelstapler, Teleskopstapler und Hubarbeitsbühnen sicher bedienen sollst: Mit den Schulungen der ASM Akademie erwirbst du die Qualifikation, die Betriebssicherheitsverordnung und DGUV-Regelwerk verlangen. Unsere Seminare vermitteln praxisnah, wie du Arbeitsmittel fachkundig prüfst, Mängel zuverlässig erkennst und Maschinen im Betriebsalltag unfallfrei einsetzt.

Schulung befähigte Person und Bediener – ASM Akademie

Unsere Schulungen im Überblick

Seminarsuche:

Bediener für Flurförderfahrzeuge Gabelstabler
Befähigte Personen Bediener
Inhouse oder Freyburg
2 Tage
249,00 €
Bediener für Teleskopstapler
Befähigte Personen Bediener
Inhouse oder Freyburg
1 Tag
279,00 €
Bediener für Hubarbeits- und Hebebühnen
Befähigte Personen Bediener
Inhouse oder Freyburg
1 Tag
239,00 €
Bediener für Anschläger
Befähigte Personen Bediener
Inhouse oder Freyburg
1 Tag
399,00 €
Befähigte Personen zur Prüfung von Gerüsten
Befähigte Personen Bediener
Inhouse oder Freyburg
1 Tag
409,00 €
Befähigte Personen zur Prüfung von Leitern und Tritten
Befähigte Personen Bediener
Inhouse oder Freyburg
1 Tag
429,00 €
Befähigte Personen zur Prüfung von Leitern und Tritten
Befähigte Personen Bediener
Inhouse oder Freyburg
1 Tag
459,00 €

Unser Seminar­programm

Unser Seminarprogramm gliedert sich in zwei Bereiche. Die Qualifizierungen zur befähigten Person nach TRBS 1203 bereiten dich auf die wiederkehrenden Prüfungen von Leitern und Tritten, Gerüsten und Regalanlagen vor. Die Bediener-Schulungen vermitteln die Theorie und Praxis, die Staplerfahrer, Bediener von Teleskopstaplern und Hubarbeitsbühnen sowie Anschläger für ihre schriftliche Beauftragung brauchen. 

Alle Seminare dauern ein bis zwei Tage. Sie finden an unserem Standort in Freyburg statt oder als Inhouse-Schulung direkt in deinem Betrieb.

Person mit Malerpinsel auf Leiter
Stapler vor einem Lager von Kartonplatten

Die Betriebssicherheitsverordnung nimmt dabei den Arbeitgeber in die Pflicht. Prüfpflichtige Arbeitsmittel müssen regelmäßig von einer zur Prüfung befähigten Person kontrolliert werden. Stapler und Arbeitsbühnen bedienen oder Lasten anschlagen dürfen nur Beschäftigte, die dafür ausgebildet, unterwiesen und beauftragt sind. 

Mit einem Nachweis der ASM Akademie erfüllst du diese Anforderungen dokumentiert und rechtssicher. Als TÜV Rheinland-zertifizierter Bildungsträger begleiten wir dich von der ersten Beratung bis zum Teilnahmezertifikat. Finde das passende Seminar oder sprich uns direkt an.

Warum Schulungen für befähigte Personen und Bediener gesetzlich vorgeschrieben sind

Wer im Betrieb Arbeitsmittel prüft oder bedient, braucht dafür eine nachweisbare Qualifikation. Das schreiben Betriebssicherheitsverordnung, Technische Regeln und DGUV-Regelwerk verbindlich vor. Die Verantwortung dafür trägt der Arbeitgeber. Die zentralen Rechtsgrundlagen im Überblick:

Prüfpflicht für Arbeitsmittel – § 14 BetrSichV

Nach § 14 der Betriebssicherheitsverordnung muss der Arbeitgeber Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, regelmäßig von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen lassen. Bei Leitern und Tritten, Gerüsten oder Regalanlagen ist das der Fall. Art, Umfang und Fristen der Prüfungen legt der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung fest. Jedes Prüfergebnis muss dokumentiert und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden. Fehlt dieser Nachweis, haftet im Schadensfall der Unternehmer.

Anforderungen an befähigte Personen – § 2 BetrSichV & TRBS 1203

Wer als befähigte Person prüfen darf, regelt § 2 Abs. 6 BetrSichV. Konkretisiert wird das in der TRBS 1203. Die Person braucht eine passende Berufsausbildung, Berufserfahrung und eine zeitnahe berufliche Tätigkeit im jeweiligen Prüfgebiet. Außerdem muss sie ihr Fachwissen durch regelmäßige Weiterbildung aktuell halten. In der Praxis spricht man oft vom UVV-Prüfer. Die Qualifizierung schließt die Lücke zwischen handwerklicher Erfahrung und den Prüfkriterien, die das Regelwerk für das jeweilige Arbeitsmittel vorgibt.

Bediener von Flurförderzeugen – DGUV Vorschrift 68 & DGUV Grundsatz 308-001

Gabelstapler und andere Flurförderzeuge mit Fahrersitz oder Fahrerstand dürfen nach § 7 DGUV Vorschrift 68 nur Personen steuern, die mindestens 18 Jahre alt, geeignet, ausgebildet und schriftlich beauftragt sind. Wie die Ausbildung aufgebaut sein muss, beschreibt der DGUV Grundsatz 308-001. Für geländegängige Teleskopstapler reicht ein Staplerschein allein nicht aus. Ihre Fahrer brauchen seit 2016 eine eigene Qualifizierung nach DGUV Grundsatz 308-009, denn Bauweise und Einsatz unterscheiden sich deutlich vom klassischen Gabelstapler.

Hubarbeitsbühnen und Anschläger – § 12 BetrSichV & DGUV Grundsatz 308-008

Auch für alle anderen Arbeitsmittel gilt: Der Arbeitgeber muss Beschäftigte nach § 12 BetrSichV vor der ersten Verwendung und danach regelmäßig unterweisen. Bediener von Hubarbeitsbühnen werden nach DGUV Grundsatz 308-008 ausgebildet und schriftlich beauftragt. Die TRBS 1116 erkennt diese Ausbildung ausdrücklich als ausreichende Qualifikation an. Anschläger, die Lasten für Krane und Hebezeuge vorbereiten, benötigen ebenfalls eine fundierte Unterweisung, Orientierung gibt die DGUV Information 209-013. Unsachgemäßes Anschlagen oder beschädigte Anschlagmittel können zu schweren Unfällen durch herabfallende oder pendelnde Lasten führen.

Befähigte Person oder Bediener: Welche Schulung brauchst du?

Welche Qualifizierung die richtige ist, hängt davon ab, ob du Arbeitsmittel prüfen oder selbst bedienen sollst.

Befähigte Personen zur Prüfung von Leitern und Tritten

Befähigte Person zur Prüfung von Arbeitsmitteln

Als befähigte Person nach TRBS 1203 führst du die wiederkehrenden Prüfungen durch, die die Betriebssicherheitsverordnung für prüfpflichtige Arbeitsmittel verlangt, und dokumentierst die Ergebnisse. Für die Bestellung durch den Arbeitgeber fordert die TRBS 1203 zusätzlich eine passende Berufsausbildung und Berufserfahrung. In unseren eintägigen Seminaren lernst du die Prüfkriterien für das jeweilige Arbeitsmittel: als befähigte Person zur Prüfung von Gerüsten, beim Prüfen von Leitern und Tritten oder bei der Prüfung von Regalanlagen.

Typisch für: Gerüstbauer und Bauleiter, Hausmeister und Haustechniker, Lagerleiter und Logistikverantwortliche sowie Mitarbeitende aus der Instandhaltung, die Prüfungen künftig im eigenen Betrieb übernehmen sollen.

Bediener für Teleskopstapler

Fahrer von Gabel- und Teleskopstaplern

Wer Gabelstapler oder andere Flurförderzeuge mit Fahrersitz oder Fahrerstand steuert, braucht eine Ausbildung nach DGUV Grundsatz 308-001 und die schriftliche Beauftragung durch den Arbeitgeber. Unsere zweitägige Ausbildung zum Staplerfahrer verbindet Theorie und Fahrpraxis und endet mit einer Abschlussprüfung. Für geländegängige Teleskopstapler gelten eigene Anforderungen nach DGUV Grundsatz 308-009, die du in der Teleskopstapler-Schulung erfüllst.

Typisch für: Fachkräfte für Lagerlogistik, Mitarbeitende in Wareneingang, Produktion und Versand sowie Beschäftigte aus Landwirtschaft, Bau und Garten- und Landschaftsbau, die Teleskoplader einsetzen.

Bediener für Anschläger

Bediener von Hubarbeitsbühnen und Anschläger

Hubarbeitsbühnen dürfen nur ausgebildete und schriftlich beauftragte Bediener selbstständig steuern. In der eintägigen Schulung für Hubarbeits- und Hebebühnen nach DGUV Grundsatz 308-008 lernst du, die Bühne standsicher aufzustellen, Funktions- und Sicherheitsprüfungen durchzuführen und sicher in der Höhe zu arbeiten. Die Anschläger-Schulung richtet sich an alle, die Lasten für Krane und Hebezeuge vorbereiten, von der Auswahl der Anschlagmittel bis zur Verständigung mit dem Kranführer.

Typisch für: Maler, Dachdecker und Fassadenbauer, Haustechnik und Facility Management sowie Mitarbeitende aus Montage, Stahl- und Maschinenbau.

Warum sich Schulungen für befähigte Personen und Bediener für dein Unternehmen auszahlen

Die meisten Unfälle mit Arbeitsmitteln sind nicht spektakulär. Sie passieren im Alltag: beim Aufstieg auf die Leiter, beim Rangieren mit dem Stapler, beim Anheben einer Last. Laut DGUV wurden zwischen 2013 und 2022 im Schnitt fast 40.000 Absturzunfälle pro Jahr gemeldet. Die Mehrzahl der nicht tödlichen davon geht auf Leitern zurück. Hinzu kamen nach DGUV-Zahlen für 2018 mehr als 36.000 Unfälle mit Staplern, Hubwagen und anderen Flurförderzeugen, also rund 145 an jedem Arbeitstag. Qualifizierte Prüfer und geschulte Bediener setzen genau hier an.

Weniger Absturz- und Transportunfälle

Eine befähigte Person erkennt beschädigte Leitern, mangelhaft errichtete Gerüste oder angefahrene Regalstützen, bevor jemand zu Schaden kommt. Geschulte Bediener kennen die Grenzen ihres Geräts, von der Standsicherheit der Hubarbeitsbühne bis zum Lastschwerpunkt am Stapler. So verhinderst du Unfälle, bevor sie passieren.

Rechtssicherheit und Haftungsschutz

Nach einem Unfall prüfen Berufsgenossenschaft, Behörden und Versicherung, ob Arbeitsmittel fristgerecht geprüft und Bediener ausgebildet und beauftragt waren. Mit dokumentierten Prüfprotokollen und den Zertifikaten unserer Schulungen kannst du beides lückenlos nachweisen.

Prüfungen im eigenen Haus

Wer eigene Mitarbeitende als befähigte Person qualifiziert, plant Prüftermine für Leitern, Gerüste und Regale flexibel nach dem eigenen Betriebsablauf. Du vermeidest Stillstände durch fehlende Prüfnachweise und bist nicht auf die Terminkalender externer Dienstleister angewiesen.

Flexibler Personaleinsatz

Je mehr Beschäftigte Stapler, Teleskopstapler oder Hubarbeitsbühnen bedienen oder Lasten anschlagen dürfen, desto leichter lassen sich Urlaube, Krankheitsausfälle und Auftragsspitzen abfedern. Mit den Schulungen der ASM Akademie baust du diese Qualifikationen gezielt auf, für einzelne Mitarbeitende oder dein gesamtes Team.

FAQ

Wir bieten zwei Bereiche an. Als befähigte Person qualifizierst du dich für die Prüfung von Gerüsten, die Prüfung von Leitern und Tritten oder die Prüfung von Regalanlagen. Für Bediener gibt es die Staplerfahrer-Ausbildung, die Teleskopstapler-Schulung, die Schulung für Hubarbeits- und Hebebühnen und die Anschläger-Schulung. Alle Seminare finden in Freyburg (Unstrut) oder als Inhouse-Schulung in deinem Betrieb statt.

Eine zur Prüfung befähigte Person ist nach § 2 Abs. 6 BetrSichV jemand, der durch Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit die nötigen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln besitzt. Die TRBS 1203 konkretisiert diese Anforderungen. Der Arbeitgeber bestellt die befähigte Person und beauftragt sie mit den Prüfungen. Bei ihrer Prüftätigkeit ist sie fachlich weisungsfrei.

„UVV-Prüfer“ ist die umgangssprachliche Bezeichnung für die befähigte Person. Einen gesetzlich geschützten Ausbildungsberuf gibt es dafür nicht. Du brauchst eine passende technische Berufsausbildung und Erfahrung mit den Arbeitsmitteln, die du prüfen sollst. Dazu kommt eine Qualifizierung zu den Prüfkriterien des jeweiligen Arbeitsmittels. Danach bestellt dich dein Arbeitgeber schriftlich zur befähigten Person.

Inhaltlich meinen beide Begriffe dasselbe: eine Person, die Arbeitsmittel fachkundig prüfen darf. „Sachkundiger“ stammt aus älteren Vorschriften der Berufsgenossenschaften. Mit der Betriebssicherheitsverordnung wurde er durch den Begriff „befähigte Person“ abgelöst, heute heißt es „zur Prüfung befähigte Person“. In vielen Normen und im Betriebsalltag ist der alte Begriff aber noch verbreitet.

Ja. Für jede Geräteart gibt es einen eigenen DGUV Grundsatz: 308-001 für Flurförderzeuge, 308-009 für Teleskopstapler und 308-008 für Hubarbeitsbühnen. Ein Staplerschein berechtigt also nicht automatisch zum Führen eines Teleskopstaplers oder einer Arbeitsbühne. Zusätzlich braucht jeder Bediener eine Einweisung auf das konkrete Gerät im Betrieb und die schriftliche Beauftragung durch den Arbeitgeber.

Für die Bediener-Schulungen musst du mindestens 18 Jahre alt sowie körperlich und geistig geeignet sein. Eine arbeitsmedizinische Untersuchung nach G 25 wird empfohlen. Für die Seminare zur befähigten Person gibt es keine Teilnahmevoraussetzungen. Für die spätere Bestellung durch den Arbeitgeber fordert die TRBS 1203 aber eine passende Berufsausbildung und Berufserfahrung.

Nach § 4 DGUV Vorschrift 1 und § 12 BetrSichV muss der Arbeitgeber seine Beschäftigten vor der ersten Verwendung eines Arbeitsmittels und danach mindestens einmal jährlich unterweisen und dies dokumentieren. Das gilt auch für ausgebildete Staplerfahrer, Bühnenbediener und Anschläger. Die Ausbildung selbst muss nicht wiederholt werden, die jährliche Unterweisung ersetzt sie aber nicht.

Die Kosten hängen von Umfang und Format der Schulung ab. Die aktuellen Preise findest du immer in unserer Übersicht. Für Inhouse-Schulungen erstellen wir dir ein individuelles Angebot.

Ja. Alle Seminare bieten wir wahlweise an unserem Standort in Freyburg (Unstrut) oder als Inhouse-Schulung direkt in deinem Unternehmen an. Das lohnt sich besonders, wenn du mehrere Mitarbeitende gleichzeitig qualifizieren möchtest.

Ja. Nach erfolgreichem Abschluss erhältst du ein Zertifikat, das du gegenüber Berufsgenossenschaft, Behörden und Versicherungen vorlegen kannst. Die Bediener-Ausbildungen schließen mit einer Prüfung ab und gelten als Befähigungsnachweis nach dem jeweiligen DGUV Grundsatz. Die ASM Akademie ist zudem vom TÜV Rheinland zertifiziert.

Weitere SchulungsBereiche

Von Brandschutz bis zum Arbeitsschutz, unsere Seminare decken ein breites Spektrum an Themen ab.

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Wir beraten dich persönlich.

Du bist unsicher, welche Stufe dein Team braucht? Wir schauen uns deine Tätigkeiten an und empfehlen dir die passende Qualifikation. Unternehmen, die mehrere Mitarbeitende gleichzeitig schulen möchten, buchen unsere Seminare auch als Inhouse-Schulung direkt vor Ort.

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