ASM-Akademie
Sektkellereistraße 6
06332 Freyburg/Unstrut
(Im Folgenden: „ASM-Akademie“)
Handelsregister.: HRB 33815
USt-IdNr. DE 354920102
Geschäftsführer: Torsten Menzel | Dirk Görmer
Kundenservice: +49(0)34464 6628460
E-Mail: info@asm-akademie.de
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführung von Schulungs-, Weiterbildungs-, Fortbildungs- und sonstigen Bildungsleistungen, wie zum Beispiel offenen, überbetrieblichen und berufsbegleitenden Seminaren, Lehrgängen und sowie von Inhouse-Veranstaltungen – im Weiteren als „Veranstaltungen“ bezeichnet – die von der ASM GmbH ArbeitsSicherheit-Menzel, ASM-Akademie – nachfolgend „ASM-Akademie“ genannt, im Kundenauftrag erbracht werden.
(2) Eventuell vorhandene eigene Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung und werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn ihnen die ASM-Akademie nicht ausdrücklich widerspricht.
(3) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Kunden, die Unternehmer i. S. d. § 14 BGB oder Verbraucher*innen i. S. d. § 13 BGB sind.
(1) Auf der Website der ASM-Akademie veröffentlichte Preise und Bildungsangebote stellen kein verbindliches Angebot von Seiten der ASM-Akademie dar. Diese können von der ASM-Akademie jederzeit vor der ausdrücklichen Annahme der Bestellung durch den Vertragspartner zurückgezogen oder geändert werden.
(2) Ein Vertrag kommt erst nach schriftlicher Bestätigung der Anmeldung des Vertragspartners durch die ASM-Akademie zustande (einschließlich Bestätigungen auf elektronischem Wege).
(3) Verbindlich für den Beginn einer Vertragslaufzeit ist das Zustandekommen des Vertrages gemäß Ziffer 2.2.
(4) Die ASM-Akademie arbeitet stets an der Durchführbarkeit der beworbenen Veranstaltungen, jedoch kann die ASM-Akademie nicht garantieren, dass zum Zeitpunkt der Bestellung sämtliche Veranstaltungen verfügbar sind. Sollte die ASM-Akademie nicht in der Lage sein, die Bestellung des Kunden durchzuführen, kann die ASM-Akademie diese ohne weitere Haftung zurückweisen. In diesem Fall wird die ASM-Akademie den Vertragspartner darüber informieren und alle bis dahin geleisteten Zahlungen zurückerstatten.
(5) Ein Anspruch auf Teilnahme an Veranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl besteht nicht.
Die Seminare werden grundsätzlich erst nach Erreichen der Mindestteilnehmerzahl durchgeführt.
(1) Die Veranstaltungen der ASM-Akademie stehen jedem Interessenten offen, der über die geforderten Qualifikationen für die angestrebten Abschlüsse verfügt, soweit solche in der Kursbeschreibung der Veranstaltung gefordert werden. Für das Vorliegen eventuell geforderter Zulassungsvoraussetzungen ist allein der Interessent bzw. Teilnehmer verantwortlich. Ansprüche wegen fehlender Zulassungsvoraussetzungen sind ausgeschlossen.
(2) Sollten Zulassungsvoraussetzungen bestehen, ist die ASM-Akademie nicht verpflichtet, aber berechtigt, zu prüfen, ob der Teilnehmer die notwendigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Auf Verlangen hat der Teilnehmer hierzu die erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Macht die ASM-Akademie von ihrem Recht auf Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen keinen Gebrauch, so ist der Teilnehmer auch bei Nichtvorliegen der Zulassungsvoraussetzungen zur Zahlung der Veranstaltungsgebühren verpflichtet.
(1) Die Veranstaltung wird gemäß dem veröffentlichten Veranstaltungsinhalt, den aktuell geltenden gesetzlichen Bestimmungen und den anerkannten Regeln der Technik durchgeführt. Daneben ist die ASM-Akademie berechtigt, nach sachgemäßem Ermessen selbst zu bestimmen welche Methode und Art der Leistungserbringung sie anwendet.
(2) Der Einsatz von Nachunternehmern, insbesondere Dozenten, Referenten sowie Lernbegleitern, durch die ASM-Akademie zur Leistungserbringung bedarf nicht der Zustimmung des Auftraggebers.
(3) Die ASM-Akademie behält sich den Tausch von Dozenten sowie/oder eine Verlegung bzw. Änderung im Veranstaltungsablauf vor, sofern dies das Veranstaltungsziel nicht grundlegend ändert. Ein Anspruch auf Veranstaltungsdurchführung durch einen bestimmten Dozenten bzw. an einem definierten Veranstaltungsort besteht nicht.
(4) Mit Zustimmung oder auf Verlangen von Stellen die für die Anerkennung der angestrebten Veranstaltungsabschlüsse zuständig sind, sind inhaltliche Änderungen, durch die das Lehrgangsziel verändert wird, zulässig.
(5) Beschreibungen und Informationen zu den Veranstaltungen in Werbematerialien sowie auf der Website der ASM-Akademie und in der Dokumentation sind ausschließlich als Erläuterung der Beschaffenheit und nicht als Garantie oder Zusicherung einer Eigenschaft zu werten.
(6) Als garantiert gekennzeichnete Termine werden durchgeführt. Bei Notwendigkeit können sich Änderungen bezüglich des Durchführungsortes ergeben oder der Termin als Online-Seminar durchgeführt werden. Eine entsprechend angemessene Kürzung dieses Termins durch die ASM-Akademie in der Dauer ist möglich.
Teilnehmer verpflichten sich, die am Veranstaltungsort geltende Hausordnung zu beachten, Anweisungen der Dozenten sowie der Beauftragten der ASM-Akademie und seiner Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten, an den Präsenzveranstaltungen der vertragsgegenständlichen Veranstaltungen teilzunehmen sowie alles zu unterlassen, was einer ordnungsgemäßen Durchführung der Veranstaltung entgegenstehen könnte.
(1) Durch den Auftraggeber wird gewährleistet, dass alle notwendigen Mitwirkungshandlungen seinerseits, Dritter oder seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitig und für die ASM-Akademie kostenlos erbracht werden.
(2) Für die Durchführung der Veranstaltungen notwendige Unterlagen, Hilfsmittel, Hilfskräfte, Schulungsräume etc. sind kostenfrei zur Verfügung zu stellen, soweit nicht anderweitig vereinbart. Die Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers müssen den jeweils gültigen Rechtsvorschriften, Normen, Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften entsprechen.
(3) Der Auftraggeber trägt die Kosten jeglichen Mehraufwandes, der entstehen kann, wenn Arbeiten durch verspätete, unrichtige oder lückenhafte Angaben oder durch nicht ordnungsgemäße Mitwirkungshandlungen wiederholt werden müssen oder sich verzögern. Die ASM-Akademie ist auch bei Vereinbarung eines Fest- und/oder Pauschalpreises berechtigt, diesen Mehraufwand zusätzlich abzurechnen.
(1) Die im Vertrag vereinbarten Veranstaltungsfristen und -termine beruhen bei Inhouse-Veranstaltungen auf Schätzungen des Arbeitsumfanges aufgrund der Angaben des Auftraggebers. Diese sind nur dann verbindlich, wenn sie von der ASM-Akademie schriftlich als verbindlich bestätigt werden.
(2) Wenn Fristen verbindlich vereinbart wurden, beginnen Diese erst zu laufen, wenn der Auftraggeber der ASM-Akademie alle zur Durchführung der Veranstaltung erforderlichen Unterlagen vorgelegt hat. Dies gilt ebenso auch für vereinbarte Termine, die sich um den Zeitraum einer von der ASM-Akademie nicht zu vertretenden Verzögerung auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers verlängern.
(1) Es erfolgt weder eine ausdrückliche noch eine stillschweigende Abtretung bzw. Erteilung von Genehmigungen oder Rechten an Veranstaltungsunterlagen, Software, Urheberrechten, Nutzungsrechten, Marken oder Warenzeichen bzw. deren Anwendungen, soweit nachträglich nicht etwas Gegenteiliges vereinbart wird.
(2) Soweit Urheberrechte, Nutzungsrechte und/oder Schutzrechte an Leistungsergebnissen entstehen oder weiterentwickelt werden, insbesondere hinsichtlich Weiterentwicklungen und Verbesserungen der von der ASM-Akademie entwickelten Systeme, Software, Verfahren und Methoden, stehen allein der ASM-Akademie die ausschließlichen räumlich, zeitlich und inhaltlich unbegrenzten Nutzungs-, Verwertungs- und Umarbeitungsrechte zu.
(3) Veranstaltungsunterlagen, die dem Auftraggeber bzw. Teilnehmern ausgehändigt werden, gehen zur internen Verwendung in den Besitz des Auftraggebers über. Diese dürfen ohne schriftliche Zustimmung der ASM-Akademie nicht vervielfältigt, verarbeitet, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe verwendet werden.
(4) Sollte es für die Leistungserbringung erforderlich sein, räumt die ASM-Akademie dem Auftraggeber an den Arbeitsergebnissen das einfache, inhaltlich auf den Vertragszweck, räumlich auf die Bundesrepublik Deutschland, zeitlich auf die Laufzeit der Veranstaltung beschränkte Nutzungsrecht ein. Gleiches gilt für die im Rahmen der Vertragserfüllung bereitzustellenden Leistungen, an denen die ASM-Akademie ein ausschließliches Nutzungsrecht hat.
(5) Sofern die ASM-Akademie, insbesondere im Rahmen von Inhouse-Veranstaltungen, individuelle Trainingskonzepte für den Auftraggeber erstellt, erhält der Auftraggeber an diesen Konzepten das auf die Dauer des Vertrags beschränkte, nicht ausschließliche, örtlich unbeschränkte, nicht übertragbare Recht, die Unterlagen zu nutzen. Zur Änderung oder Vervielfältigung der Unterlagen ist der Auftraggeber nicht berechtigt.
(6) Das Nutzungsentgelt ist mit der Vergütung der Veranstaltung abgegolten.
(7) Eine Nutzung der zugunsten der ASM-Akademie geschützten Logos, Marken und Zeichen zu Werbezwecken darf ausschließlich mit einer erforderlichen Nutzungsberechtigung und unter Berücksichtigung der vorgegebenen Darstellungsart erfolgen. Diese sind im Zweifelsfall beim Veranstalter abzufragen, sofern die Darstellungsart nicht vertraglich vorgegeben ist.
(1) Für Veranstaltungen gilt, dass bei Stornierungen, die später als 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim der ASM-Akademie eingehen, 50 % der Teilnahmegebühr als Stornokosten fällig werden. Bei Stornierungen, die später als 4 Woche vor Veranstaltungsbeginn bei der ASM-Akademie eingehen, 75% der Teilnahmegebühr als Stornokosten und bei Stornierungen die später als 2 Wochen bei der ASM-Akademie eingehen, sowie bei Fernbleiben von der Veranstaltung oder bei Abbruch der Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Alle Stornogebühren verstehen sich zzgl. der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich, soweit die Veranstaltung noch nicht begonnen wurde und der Ersatzteilnehmer die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Eventuelle Widerrufsrechte des Teilnehmers haben Vorrang.
(2) Eine Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Dem Teilnehmer steht der Nachweis offen, dass der ASM-Akademie aus der Abmeldung kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
(1) Die ASM-Akademie behält sich vor, aufgrund zu geringer Teilnehmerzahlen oder der Erkrankung von Dozenten sowie sonstiger Störungen im Geschäftsbetrieb, die von ihm nicht zu vertreten sind, angekündigte oder begonnene Veranstaltungen abzusagen. Bereits bezahlte Veranstaltungsgebühren werden in diesem Fall rückerstattet. Die betroffenen Teilnehmer werden umgehend informiert. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
(2) Abweichungen um bis zu 10 % zum vereinbarten Umfang der Veranstaltungen stellen eine unerhebliche Abweichung von der vertraglichen Leistung dar und gelten als unbeachtlich. Sie berechtigen den Teilnehmer nicht zur Geltendmachung von Ansprüchen.
(1) Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Überweisung.
(2) Die Veranstaltungsgebühr wird sofort nach Vertragsabschluss spätestens mit Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitstermin vereinbart haben. Die Zahlung erfolgt unter Angabe der Rechnungsnummer und der Kundennummer auf das in der Rechnung genannte Konto der ASM-Akademie.
(3) Bei Verzug sind rückständige Rechnungsbeträge mit 4 %-Punkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.
(4) Der Vertragspartner kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder von der ASM-Akademie unbestrittenen Ansprüchen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Vertragspartner nur insoweit befugt, als sein Anspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(5) Ist der Vertragspartner mit der Begleichung der Rechnung trotz angemessener Nachfristsetzung in Verzug, so kann die ASM-Akademie vom Vertrag zurücktreten, ein bereits erteiltes Zertifikat entziehen, Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen und die weitere Ausführung der vertraglichen Veranstaltungsleistungen verweigern.
(6) Beanstandungen der Rechnungen der ASM-Akademie sind innerhalb von 2 Wochen nach Empfang der Rechnung schriftlich geltend zu machen.
(1) Die Haftung der ASM-Akademie auf Schadens- und Aufwendungsersatz unabhängig vom Rechtsgrund, insbesondere bei Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubten Handlungen ist auf die 3-fache Höhe der jeweiligen Veranstaltungsgebühr beschränkt.
(2) Diese vorgenannte Haftungsbeschränkung findet keine Anwendung soweit ein Schaden auf Arglist, vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruht oder für deren Erfüllung die ASM-Akademie eine Garantie übernommen hat oder für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für Schäden, nach dem Produkthaftungsgesetz.
(3) Ein Anspruch auf Schadensersatz ist für solche Schäden, die auf der Verletzung von Verpflichtungen beruhen, die für die Erfüllung des Vertrages von wesentlicher Bedeutung sind (Kardinalpflichten) der Höhe nach auf den Schaden beschränkt, der im Zeitpunkt der Pflichtverletzung als mögliche Folge der Vertragsverletzung typisch und vorhersehbar war (typischerweise vorhersehbarer Schaden), soweit keiner der in Ziffer 12.2 genannten Fälle gegeben ist.
(4) Verjährung von Schadensersatzansprüchen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
(5) Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der ASM-Akademie.
(1) Bei Veranstaltungen mit einer Laufzeit von bis zu 12 Monaten endet der Vertrag automatisch mit Beendigung der Veranstaltung. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist nicht möglich. Das Fernbleiben von Teilnehmern von der Veranstaltung gilt in keinem Falle als Kündigung.
(2) Den Vertragsparteien verbleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung, soweit ein besonderer Kündigungsgrund vorliegt. Die Kündigung hat schriftlich unter Angabe des Grundes zur außerordentlichen Kündigung zu erfolgen.
(3) Als wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung durch die ASM-Akademie gelten insbesondere – aber nicht ausschließlich – die anhaltende oder schwerwiegende Störung der Veranstaltungsleistung durch den Teilnehmer, sein wiederholtes unentschuldigtes Fernbleiben von der Veranstaltungsmaßnahme, Zahlungsverzug trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung sowie Entzug oder Widerruf abgetretener Leistungen durch andere Kostenträger.
(4) Die Kündigung des Teilnehmers hat gegenüber dem Organisationsbereich der ASM-Akademie zu erfolgen, der die Anmeldung des Teilnehmers bestätigt hat. Bedienstete der ASM-Akademie, insbesondere Lehrkräfte, sind zur Entgegennahme von Kündigungen nicht befugt.
(1) Im Falle höherer Gewalt besteht kein Anspruch des Auftraggebers auf Durchführung der Veranstaltung. Dauert das Ereignis länger als sechs Monate ab erstmaliger Information gegenüber der anderen Partei an, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche, insbesondere der Ersatz von Reise- oder Übernachtungskosten sowie von Arbeitsausfall, sind ausgeschlossen. Als höhere Gewalt gelten insbesondere folgende Ereignisse: Krieg, Verfügungen von höherer Hand, Sabotage, Streiks und Aussperrungen, Naturkatastrophen, geologische Veränderungen und Einwirkungen.
(2) Jede Vertragspartei ist verpflichtet, unverzüglich nach dem Eintritt eines Falles höherer Gewalt der anderen Partei Nachricht mit allen Einzelheiten zu geben. Darüber hinaus haben die Parteien über angemessene, zu ergreifende Maßnahmen zu beraten.
(1) Erfüllungsort ist der dem Teilnehmer schriftlich mitgeteilte Veranstaltungsort.
(2) Für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht.
(3) Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das Amtsgericht Stendal.
(4) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(5) Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Vom Schriftformerfordernis kann nur durch schriftliche Vereinbarung abgesehen werden.
(1) Die Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und ausschließlich zur Vertragserfüllung sowie für eigene Marketingzwecke.
(2) Geschäftliche Kontaktdaten werden von der ASM-Akademie für Marketingzwecke für den postalischen Versand von Prospekten, Programmen und Seminarinformationen der ASM-Akademie genutzt.
(3) Sie können der Nutzung, Verarbeitung bzw. Übermittlung Ihrer Daten zu Marketingzwecken jederzeit durch Mitteilung an den Bereich Datenschutz der ASM-Akademie postalisch an ASM GmbH ArbeitsSicherheit-Menzel, Sektkellereistraße 6, 06632 Freyburg/Unstrut oder per E-Mail an info@asm-akademie.de widersprechen bzw. Ihre Einwilligung widerrufen. Nach Erhalt Ihres Widerspruchs bzw. Widerrufs wird die ASM-Akademie die hiervon betroffenen Daten nicht mehr zu Marketingzwecken nutzen und verarbeiten bzw. die weitere Zusendung von Werbemitteln unverzüglich einstellen.
(4) Für den Fall, dass die Übermittlung von Prüfungsergebnissen oder ähnlichen Leistungsnachweisen der Teilnehmer direkt an den Auftraggeber geschuldet wird, stellt der Auftraggeber die datenschutzrechtliche Zulässigkeit dieser Übermittlung sicher.
Widerrufsrecht. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (ASM GmbH ArbeitsSicherheit Menzel, Sektkellereistraße 6, 06632 Freyburg/Unstrut, Tel: +49(0)34464 6628460, Mail: info@asm-akademie.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung von digitalen Inhalten oder die Erbringung von Dienstleistungen, sofern wir mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung mit der Erfüllung des Vertrages beginnen und Sie uns Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie durch Ihre Zustimmung zu dem Beginn der Ausführung des Vertrags Ihr Widerrufsrecht in Bezug auf die digitalen Inhalte und die Dienstleistung verlieren.
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
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Die EU-Kommission hat eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereitgestellt. Diese Plattform ist unter folgendem Link erreichbar: ec.europa.eu/consumers/odr/
Freyburg, 01.03.2024