Ob gesetzlich vorgeschriebene Unterweisung oder die komplette Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit – mit den Schulungen der ASM Akademie bringst du den Arbeitsschutz in deinem Unternehmen auf ein rechtssicheres Niveau. Unsere Seminare im Bereich Arbeitssicherheit vermitteln praxisnah das Wissen, das Sicherheitsbeauftragte, Führungskräfte und angehende Sifas brauchen, um Gefährdungen früh zu erkennen und Unfälle zu vermeiden.



Vom eintägigen Auffrischungskurs bis zur mehrwöchigen Qualifizierung deckt unser Seminarprogramm die gesamte Bandbreite im Arbeitsschutz ab – als Präsenzveranstaltung an unserem Standort in Freyburg, als Inhouse-Schulung direkt bei dir im Betrieb oder digital über die ASM-Lernwelt. Alle Weiterbildungen sind nach DGUV anerkannt, sodass Zertifikate und Nachweise jeder Prüfung durch Behörden und Berufsgenossenschaften standhalten.


Regelmäßige Weiterbildung in der Arbeitssicherheit ist dabei nicht nur Pflicht nach Arbeitsschutzgesetz und DGUV Vorschrift 1 – sie schützt dein Team, senkt Ausfallzeiten und stärkt die Sicherheitskultur im gesamten Unternehmen. Als TÜV Rheinland-zertifizierter Bildungsträger begleiten wir dich von der ersten Beratung bis zum Abschlusszertifikat. Finde das passende Seminar oder sprich uns direkt an.
Arbeitsschutz ist in Deutschland keine freiwillige Leistung, sondern gesetzliche Pflicht. Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigten unterweisen, qualifizieren und – abhängig von Betriebsgröße und Gefährdungslage – geschulte Verantwortliche benennen. Die zentralen Rechtsgrundlagen im Überblick:
Nach § 12 Arbeitsschutzgesetz muss jeder Arbeitgeber seine Beschäftigten über die Gefährdungen an ihrem Arbeitsplatz und die passenden Schutzmaßnahmen unterweisen – vor Aufnahme der Tätigkeit und danach regelmäßig. § 4 DGUV Vorschrift 1 wird konkreter: Die Unterweisung muss mindestens einmal jährlich stattfinden und dokumentiert werden. Für Jugendliche unter 18 Jahren gilt nach § 29 JArbSchG ein halbjährlicher Rhythmus.
Ob dein Unternehmen Sicherheitsbeauftragte bestellen muss, richtet sich seit der Reform des § 22 SGB VII (2026) nach Beschäftigtenzahl und Gefährdung: Ab regelmäßig 50 Beschäftigten besteht Bestellpflicht. Bei mehr als 20 bis unter 50 Beschäftigten nur dann, wenn die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG eine besondere Gefährdung für Leben und Gesundheit ergibt. Einmal bestellt, müssen Sicherheitsbeauftragte ihre Aufgaben wahrnehmen können und sich regelmäßig fortbilden (§ 20 DGUV Vorschrift 1).
Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet Arbeitgeber, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, die sie im Arbeitsschutz beraten. Die DGUV Vorschrift 2 legt fest, in welchem Umfang diese sicherheitstechnische Betreuung je nach Betriebsart und -größe zu leisten ist. Die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit vermittelt die dafür erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde.
Geschulte Mitarbeitende sind der wirksamste Schutz vor Arbeitsunfällen – und Arbeitsunfälle sind teuer. Allein 2024 registrierte die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung 754.660 meldepflichtige Arbeitsunfälle in Deutschland. Dass diese Zahl gegenüber dem Vorjahr um 3,7 % zurückging, zeigt zugleich: Konsequente Prävention und Qualifizierung wirken. Eine Investition in Schulungen zahlt sich für Betriebe gleich mehrfach aus.
Wer Gefährdungen früh erkennt und richtig handelt, verhindert Unfälle, bevor sie passieren. Das senkt krankheitsbedingte Ausfälle, Vertretungskosten und Produktionsstillstände – Kosten, die ein einzelner schwerer Unfall schnell in die Höhe treibt.
Alle Schulungen sind offiziell zertifiziert und entsprechen höchsten Qualitätsstandards.
Eine niedrige Unfallquote wirkt sich über das Beitragsausgleichsverfahren der Berufsgenossenschaften aus: Weniger Unfälle bedeuten weniger Zuschläge – und damit die Chance auf geringere Beiträge.
Ein sicheres Arbeitsumfeld motiviert. Beschäftigte, die sich geschützt fühlen, arbeiten konzentrierter und bleiben dem Unternehmen länger treu – ein spürbarer Vorteil im Wettbewerb um Fachkräfte. Mit den nach DGUV anerkannten Schulungen der ASM Akademie baust du dieses Sicherheitsniveau systematisch auf – für einzelne Mitarbeitende oder dein gesamtes Team.

Unsere Schulungen richten sich an alle, die im Betrieb Verantwortung für Sicherheit und Gesundheit tragen – vom ersten Einstieg bis zur Expertenrolle. Bereits bestellte Sicherheitsbeauftragte mit Grundkenntnissen frischen in unserer eintägigen SiBe-Fortbildung ihr Wissen zu aktuellen Vorschriften und zur Gefährdungsbeurteilung auf. Ingenieure, Techniker und Meister aus allen Branchen, die künftig die Funktion einer Fachkraft für Arbeitssicherheit übernehmen sollen, erwerben in der Ausbildung Sifa 3.0 die vollständige sicherheitstechnische Fachkunde.
Führungskräfte und Unternehmer, die für den Arbeitsschutz verantwortlich sind, gewinnen das nötige Wissen, um ihre gesetzlichen Pflichten sicher zu erfüllen und ihre Teams zu schützen – ebenso wie Betriebsräte und Mitarbeitende aus Sicherheits- und Gesundheitsabteilungen, die den Arbeitsschutz aktiv mitgestalten. Ob Einzelperson oder ganzes Team: Unternehmen, die mehrere Mitarbeitende gleichzeitig qualifizieren möchten, buchen unsere Seminare auch als Inhouse-Schulung direkt vor Ort.
Wir bieten Schulungen im Arbeitsschutz für unterschiedliche Qualifikationsstufen – von der eintägigen Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte (SiBe) bis zur mehrmonatigen Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa 3.0). Alle Seminare sind nach DGUV anerkannt und wahlweise in Präsenz in Freyburg (Unstrut), online oder als Inhouse-Schulung direkt in deinem Betrieb buchbar.
Arbeitgeber sind nach § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet, ihre Beschäftigten mindestens einmal jährlich zu unterweisen und dies zu dokumentieren. Ob zusätzlich Sicherheitsbeauftragte zu bestellen sind, richtet sich seit der Reform des § 22 SGB VII nach Betriebsgröße und Gefährdung: Pflicht ab regelmäßig 50 Beschäftigten, bei 20 bis unter 50 nur bei besonderer Gefährdung. Unabhängig davon müssen Betriebe nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellen, die sie im Arbeitsschutz beraten. Für alle diese Rollen liefern unsere Schulungen die erforderliche Qualifikation.
Unsere Seminare richten sich an alle, die im Betrieb Verantwortung für Sicherheit und Gesundheit tragen: Sicherheitsbeauftragte, Führungskräfte, Beschäftigten in Unternehmen, Betriebsräte, Mitarbeitende in Sicherheits- und Gesundheitsabteilungen sowie angehende Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Je nach Vorkenntnissen findest du bei uns das passende Format vom Auffrischungstag bis zur vollständigen Qualifizierung.
Alle unsere Ausbildungen und Fortbildungen im Bereich Arbeitssicherheit richten sich nach den Vorgaben der DGUV. Unsere Sifa 3.0 Ausbildung ist durch die DGUV zertifiziert. Die ASM Akademie ist zusätzlich vom TÜV Rheinland zertifiziert – du erhältst also einen dokumentierten Nachweis, der vor Behörden und Berufsgenossenschaften Bestand hat.
Von Brandschutz bis zur Elektrotechnik, unsere Seminare decken ein breites Spektrum an Themen ab.
Du bist dir nicht sicher, welche Schulung zu deinem Betrieb passt, oder hast Fragen zu Terminen, Inhalten und Fördermöglichkeiten? Dann sprich uns einfach an. Unser Team berät dich unverbindlich und hilft dir, das passende Angebot für dich oder dein gesamtes Team zu finden – ob einzelne Unterweisung, Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte oder die komplette Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit.


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