Ob dreistündige Brandschutzhelfer-Schulung nach ASR A2.2, die komplette Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten oder die Fortbildung, mit der du deine Fachkunde aktuell hältst – unsere Seminare im Brandschutz vermitteln praxisnah, wie Brände entstehen, wie man Entstehungsbrände stoppt und wie eine Evakuierung geordnet abläuft. Inklusive echter Löschübung.

Du entscheidest, wo geschult wird: als Inhouse-Schulung direkt in deinem Betrieb oder als Präsenzseminar an unserem Standort in Freyburg (Unstrut). Gerade beim Brandschutzhelfer lohnt sich die Inhouse-Variante, weil deine Mitarbeitenden dann an den Löscheinrichtungen üben, die tatsächlich in euren Räumen hängen.
Unsere Seminare im Brandschutz decken alle Stufen ab. Der Brandschutzhelfer nach ASR A2.2 ist in drei Stunden qualifiziert und lernt dabei vor allem eines: den Feuerlöscher nicht zum ersten Mal im Ernstfall in der Hand zu halten. Der Brandschutz-Lehrgang für Brandschutzbeauftragte geht deutlich weiter und richtet sich an alle, die den betrieblichen Brandschutz organisieren und die Geschäftsführung beraten sollen.
Und weil Fachkunde nicht ewig hält, gibt es die zweitägige Fortbildung für bereits bestellte Brandschutzbeauftragte, die ihre 16 Unterrichtseinheiten nachweisen müssen.


Als TÜV Rheinland-zertifizierter Bildungsträger halten wir jede Weiterbildung im Brandschutz auf dem Stand der aktuellen Regelwerke. Du erhältst einen dokumentierten Nachweis, der vor Berufsgenossenschaft, Behörden und Versicherern Bestand hat – und wir beraten dich vorab, welche Qualifikation dein Betrieb in welchem Umfang wirklich braucht.
Brandschutz ist keine Frage des guten Willens, sondern eine Pflicht des Arbeitgebers. Wer sie nicht erfüllt, riskiert im Schadensfall nicht nur Menschenleben, sondern auch den Versicherungsschutz und die persönliche Haftung. Die zentralen Rechtsgrundlagen im Überblick:
Nach § 10 ArbSchG muss jeder Arbeitgeber Maßnahmen für Brandbekämpfung und Evakuierung treffen und dafür Beschäftigte benennen, die diese Aufgaben übernehmen. Benennen allein genügt jedoch nicht: Die benannten Personen müssen für ihre Aufgabe qualifiziert und in ausreichender Zahl vorhanden sein. Genau das leistet die Ausbildung zum Brandschutzhelfer.
Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände" nennt bei normaler Brandgefährdung einen Richtwert von 5 Prozent der anwesenden Beschäftigten. Entscheidend ist dabei das Wort „anwesend": Urlaub, Krankheit und Schichtbetrieb müssen eingerechnet werden, damit zu jeder Zeit genügend Brandschutzhelfer vor Ort sind. Bei erhöhter Brandgefährdung oder starkem Publikumsverkehr kann eine deutlich höhere Quote nötig sein. Die DGUV Information 205-023 beschreibt die Ausbildungsinhalte und sieht eine praktische Löschübung ausdrücklich vor – eine reine Theorieunterweisung erfüllt die Anforderung nicht.
Eine generelle Pflicht zur Bestellung gibt es nicht. Sie kann sich aber aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben, aus baurechtlichen Auflagen wie einem Brandschutzkonzept oder der Baugenehmigung sowie aus Anforderungen des Versicherers. Ist ein Brandschutzbeauftragter gefordert, gelten bundeseinheitliche Anforderungen: Die DGUV Information 205-003 – inhaltsgleich mit der VdS-Richtlinie 3111 und der vfdb-Richtlinie 12-09/01 – sieht mindestens 64 Unterrichtseinheiten mit abschließender Prüfung sowie eine schriftliche Bestellung vor. Hinzu kommt die Pflicht zur Fortbildung: mindestens 16 Unterrichtseinheiten innerhalb von drei Jahren, sonst ist die komplette Grundausbildung zu wiederholen.
Unabhängig von Helfern und Beauftragten muss der Arbeitgeber alle Mitarbeitenden mindestens einmal jährlich über das Verhalten im Brandfall unterweisen: Fluchtwege, Sammelplatz, Alarmierung. Die Ausbildung einzelner Brandschutzhelfer ersetzt diese Unterweisung nicht – sie ergänzt sie um diejenigen, die aktiv eingreifen können.
Die Rollen werden häufig verwechselt, unterscheiden sich aber grundlegend in Aufgabe, Umfang und Verantwortung.
Handeln im Ernstfall: Entstehungsbrände löschen, Evakuierung unterstützen, Rettungskräfte alarmieren. Vorkenntnisse braucht es dafür nicht – wohl aber Zuverlässigkeit, körperliche Eignung und die Bereitschaft, im entscheidenden Moment Verantwortung zu übernehmen. Drei Stunden, davon ein Praxisteil mit Löschübung.
Typisch für: Mitarbeitende aus allen Bereichen, vom Büro bis zum Lager. Meist als Inhouse-Seminar für mehrere Personen gleichzeitig.
Handeln vorbeugend: Sie beraten die Geschäftsführung, pflegen die Brandschutzordnung, wirken an Gefährdungsbeurteilungen mit, organisieren Räumungsübungen und sind Ansprechpartner für Feuerwehr, Behörden und Versicherer. Mindestens 64 Unterrichtseinheiten mit Praxisprojekt und Prüfung.
Typisch für: Fach- und Führungskräfte aus Arbeitssicherheit, Facility Management und Technik, die künftig als Brandschutzbeauftragte bestellt werden.
Wer die Funktion ausübt, muss die Qualifikation aktuell halten: alle drei Jahre mindestens 16 Unterrichtseinheiten. Unsere zweitägige Fortbildung deckt sie ab – mit Schwerpunkt auf aktuellen Brandereignissen statt wiederholten Lehrbuchinhalten.
Typisch für: bestellte Brandschutzbeauftragte, deren letzte Fortbildung näher an drei Jahren liegt als an einem.
Die Brandursachenstatistik des Instituts für Schadenverhütung und Schadenforschung (IFS) zeichnet Jahr für Jahr dasselbe Bild: Bei den untersuchten Gebäudebränden steht Elektrizität mit rund 30 Prozent an erster Stelle, direkt dahinter folgt menschliches Fehlverhalten mit rund 22 Prozent. Das ist zugleich die gute Nachricht – denn gegen menschliches Fehlverhalten lässt sich etwas tun, und zwar durch Schulung.
Fast jeder Brand beginnt klein. Wer weiß, welches Löschmittel zu welcher Brandklasse gehört, und wer schon einmal selbst gelöscht hat, stoppt einen Entstehungsbrand in Sekunden. Ohne diese Übung vergeht wertvolle Zeit – oder ein falscher Löschversuch verschlimmert die Lage.
Nach einem Unfall prüfen Berufsgenossenschaft und Versicherung, ob Beschäftigte ausreichend qualifiziert und unterwiesen waren. Mit dokumentierten Nachweisen unserer Schulungen bist du auf der sicheren Seite.
Versicherer knüpfen ihre Leistungen an vereinbarte Obliegenheiten. Ein nachweislich organisierter Brandschutz mit geschultem Personal stärkt deine Position im Schadensfall und wirkt sich bei manchen Verträgen auch auf die Konditionen aus.
Panik entsteht dort, wo niemand weiß, was zu tun ist. Ausgebildete Brandschutzhelfer geben Orientierung, leiten die Evakuierung und übergeben der Feuerwehr bei deren Ankunft klare Informationen. Das schützt Menschen – und schafft im Arbeitsalltag ein spürbar sichereres Umfeld.
Drei Formate: die Ausbildung zum Brandschutzhelfer nach ASR A2.2 als dreistündiges Seminar, die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten nach DGUV Information 205-003 mit mindestens 64 Unterrichtseinheiten und die zweitägige Fortbildung für Brandschutzbeauftragte mit 16 UE. Alle finden in Freyburg (Unstrut) statt, die Brandschutzhelfer-Seminare zusätzlich als Inhouse-Schulung direkt in deinem Betrieb.
Die ASR A2.2 nennt bei normaler Brandgefährdung einen Richtwert von 5 Prozent der anwesenden Beschäftigten – bei 60 Mitarbeitenden wären das mindestens drei Personen. Entscheidend ist die tatsächliche Verfügbarkeit: Bei Schichtbetrieb, Urlaub und Krankheit muss zu jeder Zeit genügend geschultes Personal vor Ort sein, weshalb viele Betriebe bewusst über den Richtwert hinausgehen. Bei erhöhter Brandgefährdung oder starkem Publikumsverkehr kann eine höhere Quote erforderlich sein.
Rund drei Stunden, aufgeteilt in Theorie und Praxis. Der praktische Teil mit der Löschübung ist Pflichtbestandteil und lässt sich nicht durch Theorie ersetzen. Auf Wunsch führen wir die Übung mit unserem Brandsimulator durch.
Ein festes Ablaufdatum gibt es nicht, aber das Können verblasst: Wer vor sechs Jahren zuletzt gelöscht hat, greift im Ernstfall unsicher zu. Die DGUV Information 205-023 empfiehlt deshalb eine Wiederholung alle drei bis fünf Jahre, die ASR A2.2 nennt bei normaler Brandgefährdung zwei bis fünf Jahre als bewährt. Beides sind Empfehlungen – den konkreten Turnus legt der Arbeitgeber auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung fest. Früher aufgefrischt werden sollte immer dann, wenn sich betrieblich etwas Wesentliches ändert: neue Verfahren oder Stoffe, ein Umzug, ein Umbau oder der Wechsel eines Brandschutzhelfers vom Büro in die Produktion.
Hier ist die Vorgabe konkreter als beim Helfer: Nach DGUV Information 205-003 sind innerhalb von drei Jahren mindestens 16 Unterrichtseinheiten Fortbildung zu absolvieren. Wer diesen Nachweis nicht erbringt, muss die Grundausbildung im Zweifel vollständig wiederholen. Unsere Fortbildung für Brandschutzbeauftragte deckt die 16 UE in zwei Tagen ab.
Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer kostet 139,00 € pro Teilnehmer, für die Schulung mit Brandsimulator berechnen wir zusätzlich 250,00 € je Aus- und Weiterbildung. Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten kostet 2.500,00 €, die Fortbildung 799,00 €. Für Inhouse-Seminare mit mehreren Teilnehmenden erstellen wir dir ein individuelles Angebot.
Brandschutzhelfer werden für den Ernstfall ausgebildet: Entstehungsbrände bekämpfen, evakuieren, alarmieren. Brandschutzbeauftragte organisieren den vorbeugenden Brandschutz, beraten die Geschäftsführung und werden schriftlich bestellt. Der Helfer ist in drei Stunden qualifiziert, der Beauftragte absolviert einen mehrwöchigen Brandschutz-Lehrgang mit Prüfung.
Nein, eine generelle Pflicht besteht nicht. Die Bestellung kann sich aber aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben, aus baurechtlichen Auflagen wie einem Brandschutzkonzept oder der Baugenehmigung sowie aus Anforderungen des Versicherers. Häufig betrifft das Betriebe mit erhöhter Brandgefährdung, große Verkaufsstätten, Industriebetriebe und Einrichtungen mit viel Publikumsverkehr. Wir helfen dir bei der Einschätzung.
Ja, und beim Brandschutzhelfer ist das oft die sinnvollere Variante. Deine Mitarbeitenden üben dann mit den Löscheinrichtungen, die tatsächlich in euren Räumen hängen, und lernen die betriebsspezifischen Flucht- und Rettungswege vor Ort kennen. So lassen sich auch größere Gruppen in kurzer Zeit qualifizieren.
Ja. Nach der Brandschutzhelfer-Ausbildung erhält jeder Teilnehmende eine Teilnahmebescheinigung, deren Gültigkeitsdauer sich nach der Gefährdungsbeurteilung des Betriebes richtet. Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten schließt mit Prüfung und Zertifikat nach DGUV Information 205-003 ab, die Fortbildung mit einem Nachweis über 16 UE. Die ASM Akademie ist zusätzlich vom TÜV Rheinland zertifiziert.
Von der Elektrotechnik bis zur Arbeitssicherheit, unsere Seminare decken ein breites Spektrum an Themen ab.
Du bist unsicher, welche Stufe dein Team braucht? Wir schauen uns deine Tätigkeiten an und empfehlen dir die passende Qualifikation. Unternehmen, die mehrere Mitarbeitende gleichzeitig schulen möchten, buchen unsere Seminare auch als Inhouse-Schulung direkt vor Ort.


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